Bei meiner Zephyr 750 hat der TÜV im Schein eingetragen;
"Reifen gemäß EU-Zulassung" oder so.
Reifen24.de:
"...Neuregelung auch positive Aspekte abgewinnen. So ist bspw. bei einer reinen Abweichung des Reifenherstellers nicht automatisch eine Abnahme erforderlich, solange alle Dimensionen und Eigenschaften mit den Daten in den Papieren übereinstimmen oder diese sogar übertroffen werden. Die grundsätzlichen Maße wie Zollgröße, Abrollumfang, Breite und Querschnitt müssen also identisch sein bzw. innerhalb des vorgegebenen Spektrums der Dimensionen in der Zulassungsbescheinigung liegen...."
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