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Alt 14.09.2023, 09:51   #40
sommer68
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Kawasaki Industries
 
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Zitat von kawamannsane Beitrag anzeigen
NIMM DAS
Das trage ich immer bei mir und bekomme seit Jahren meine HU-Plakette!

Die Freigabebescheinigung ist für Reifen ab Herstellung 2020 nicht mehr gültig. Heute gibt es nur noch die Herstellerbescheinigung, die auch mitzuführen ist, wenn ABE Fahrzeug und keine Eintragung der Reifen erforderlich.


Das Problem bei Kawajo bleibt, Fahrzeug ist als Einzelabnahme und mit Reifenbindung nicht fähig, ohne Eintragung der Reifen zu fahren, ist so gesetzlich vorgesehen und auch in der AKE Anweisung der Prüfinstitute so aufgeführt. Es gibt nur die Möglichkeit, hier die Reifenbindung auszutragen und dann die Reifen fahren, die im Fahrzeugschein (Größe etc.) und der Herstellerbescheinigung aufgeführt sind.
Ist wie gesagt alles sehr verwirrend, aber die Prüfinstitute wissen hier eigentlich drüber bescheid, auch dass es mehrere Reifentypen für ein Fahrzeug gibt. Die Prüfinstitute haben ja selber gemerkt, dass EU-Fahrzeuge und ABE-Fahrzeuge vom Prinzip her gleich zu stellen sind, was ja der Gesetzgeber nicht so gemacht hat.



Achja, hier die gerade erzeugte Herstellerfreigabe für den BT016 auf der Webseite des Herstellers ab BJ 1990.
Freigabebescheinigungen für Reifen mit Herstellung ab 2020 gibt es nicht mehr, nur noch Herstellerbescheinigungen.


Kawajo kann mitnehmen was er will, so lange die Reifenbindung eingetragen ist, kann er ohne Eintragung keinen anderen Reifen fahren. Entweder Reifen eintragen und immer den selben fahren, solange der hergestellt wird, oder aber die Reifenbindung austragen lassen, dann Reifen lt. Herstellerfreigabe fahren ohne Eintrag.


An Lutz, bitte drucke dir die aktuelle Herstellerfreigabe für deinen Reifen aus, diese ist ohne Eintrag mitzuführen, die Freigabe aus 2014 ist für Reifen mit Herstelldatum bis 2019 gültig, danach halt nur noch die Herstellerfreigabe. Kann, muss aber nicht, sonst bei der Kontrolle zu Problemen führen.
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Gruß

Martin


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