Hallo Micha
Die Reifengrösse hat sich ja nicht geändert,mit den neuen Pneus.Alles noch so wie vorher.Früher gab es von Brigdestone eine Unbedenkllichkeitsbescheinigung,und die reichte aus.Jetzt gibt es nur eine Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstung bei Kawasaki Motorrädern.Und die hat mir der Reifenhändler ausgedruckt,und mich gleichzeitig darauf hingewiesen,das ich bei den dafür zuständigen Stellen(Tüv/Dekra)nachfragen sollte ob die neuen Reifen eingetragen werden müssten.In dieser Herstellerbescheinigung steht : Diese Bescheinigung dient als Begutachtungsgrundlage.Eine Begutachtung ist nach Paragraph 19(2)Stvo erforderlich.
Und Jürgen 1962,du hast auch ein unter Punkt 17 in deinem Fahrzeugschein ein A (ich nehme an das das für ABE steht)stehen,ich ein E.(Einzelabnahme)das ist wahrscheinlich auch der Unterschied.
Oder irre ich mich da?
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Was haben ein Mann,der Viagra genommen hat,und ein Motorrad gemeinsam?Beide müssen auf einem Ständer übernachten
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