Zitat:
Zitat von Kawajo
....unter dem Punkt 17 im Schein steht ein : E.(Einzelabnahme).... /
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Das ist ein Ausschlusskriterium, also hier wird jeder neue (andere) Reifen eingetragen werden müssen.
Steht auch so in meiner PDF.
Wo die sich wohl nicht ganz einig sind, ist diese EU-Typengenehmigung für Motorräder ab den ca. 2000er Jahren und die alten ABE zugelassenen Fahrzeugen der älteren Generation. Mal heisst es hier bei ABE-Fahrzeugen ebenfalls eintragen lassen, nur bei den EU-Fahrzeugen nicht.
In meiner PDF steht z.B. ABE-Fahrzeug, sonst alles Original etc., dann keine Eintragung erforderlich, wenn der Reifen mit all seinen Eigenschaften geeignet ist, habe aber auch schon andere Texte gelessen, wo die ganzen ABE-Fahrzeuge davon ausgeschlossen sind und die Reifen eingetragen werden.
Bei Einzelabnahmen, so wie hier, ist eine Reifeneintragung auch lt. meiner PDF erforderlich!