Zitat:
Zitat von Aladin
Da es für meine 88er GPZ900 nun den BT45 der bei mir montiert und auch eingetragen ist nicht mehr gibt sondern nur noch den BT46 wollte ich mal wissen ob der BT46 auch einetragen werden muss oder ob das sich mittlerweile erledigt hat weil es ja die Weiterentwickelung ist?
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Wenn du die Originalfelgen drauf hast und mit den Originalreifengrößen fährst, sowie Last- und Geschwindigkeitsindex passen, wird auch bei Reifen ab BJ 2020 keine Eintragung von Seitens der Prüforganisationen (Tüv, Dekra....) durchgeführt.
Wie das bei einer Polizeikontrolle aussieht weiß ich nicht, wurde mit dem Motorrad noch nie angehalten. Ja, die neue Herstellerbescheinigung sollte mitgeführt werden.
Also, bei Originalzustand müssen die Reifengrößen den Eintragungen in den Papieren entsprechen, Geschwindigkeits- und Gewichtsindex müssen ebenfalls passen.