Zitat:
Zitat von c-de-ville
Infos gibts beim ADAC.
Alles ist im Prinzip wie gehabt, aber es gibt von 2-4 Monate keine Strafe in Höhe von 15€. Die Gebühr für den erhöhten Prüfungsaufwand wird aber erhoben.
Also ist 4 Monate erlaubt.
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Das kann man so nicht sagen.
Quelle: ADAC 03.07.2020
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...gen-tuev-auto/
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................Normalerweise droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Aufgrund einer Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums an die Länder sollte eine Ahndung bis zu einer Überziehung um maximal 4 Monate unterbleiben. Ein gesetzlicher Anspruch des Fahrzeughalters bestand bzw. besteht darauf jedoch nicht, sodass die Handhabung regional unterschiedlich ist. Unabhängig davon sollte die Frist auch deshalb im Blick behalten werden, da mit einer Überziehung um mehr als 2 Monate eine vertiefte Untersuchung mit höheren Kosten verbunden ist. .............
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