Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.08.2020, 17:34   #17
Kosak
Ninja-Member Platin
 
Benutzerbild von Kosak
 
Registriert seit: 17.10.2005
Ort: Neuenbrook
Alter: 60
Beiträge: 2.166
Renommee-Modifikator: 26
Kosak ist einfach richtig nettKosak ist einfach richtig nettKosak ist einfach richtig nettKosak ist einfach richtig nett
Standard

Zitat:
Zitat von c-de-ville Beitrag anzeigen
Infos gibts beim ADAC.
Alles ist im Prinzip wie gehabt, aber es gibt von 2-4 Monate keine Strafe in Höhe von 15€. Die Gebühr für den erhöhten Prüfungsaufwand wird aber erhoben.
Also ist 4 Monate erlaubt.
Das kann man so nicht sagen.

Quelle: ADAC 03.07.2020 https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...gen-tuev-auto/

Zitat:
................Normalerweise droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Aufgrund einer Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums an die Länder sollte eine Ahndung bis zu einer Überziehung um maximal 4 Monate unterbleiben. Ein gesetzlicher Anspruch des Fahrzeughalters bestand bzw. besteht darauf jedoch nicht, sodass die Handhabung regional unterschiedlich ist. Unabhängig davon sollte die Frist auch deshalb im Blick behalten werden, da mit einer Überziehung um mehr als 2 Monate eine vertiefte Untersuchung mit höheren Kosten verbunden ist. .............
__________________
Gruss
Andreas



"....sabbel nich - dat geiht!"


»Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel« Bertrand Russell

Mehr Infos und Bilder gibts unter > Kosaks Moped-Biografie und >Kosaks Z1000J
Kosak ist offline   Mit Zitat antworten