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Zitat von Alex
Hab gerade mit meinem Reifenhändler telefoniert.
Ja, es gibt da Infos seitens des Verbandes der Reifenhändler...
Nein, ich darf sie nicht bekommen, weil in dem Schreiben extra drauf hin gewiesen wird, daß das ganze bislang nur ein GESETZESENTWURF dar stellt.
Und ja, die Problematik der Reifengrößen in der Freigabe vs. denen im Brief wird sich dann auch auf Autos ausweiten. Da stehen ja in der ABE der Felgen mitunter auch andere Reifengrößen drin, die man fahren darf.
Also, wenn der TÜVER meint, Stress zu machen, einfach mal freundlich nach dem Gesetztestext fragen, aufgrund dessen er beanstandet, ansonsten zum nächsten Prüfer fahren.
Gruß, Alex
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Aber der Brief ist ja bei der Hu irrelavant, da zählt der Schein also die Zulassungsbescheinigung I und da stehen dann auch die Eintragungen drin
Ich weiß es jetzt nur bei Autos, da steht oft nur eine Größe drin aber man darf alle Größen fahren, die je auf dem Auto ab Werk zugelassen waren...
z.b. Golf 2 175 70 13 steht drin, 185 60 14 oder 195 50 15 sidn genauso möglich bei einer Einpresstiefe von Original 38
Das ist nicht ganz auf Motorräder zu übertragen aber wenn mehrere Reifen als Erstausrüster montiert waren, ist das halt so legal.
Ich denke aber das auch die Hersteller einfach die Kosten auf den Endverbraucher abwälzen wollen... nehmen einen Reifen machen das Moped passend dazu und sparen sich den Rest.