Moin moin,
das Thema Endschalldämpfer und Sportauspuffanlagen interessiert mich auch sehr. Aber anscheinend hat sich in den letzten Jahren mit der Vereinheitlichung innerhalb der EU einiges getan. Nach ein paar Google-Suchen habe ich das hier gefunden:
Zitat:
Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang 2
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind.
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Das bedeutet im Klartext für mich nichts anderes, als das bei einer vorhandenen e-Nummer auf die ABE verzichtet werden kann. Jeder Dorf-Sheriff sollte das eigentlich wissen.