Hallo All,
ich brauch nicht zum RP - die STVA`s sind durchaus befugt (hier zumindest) dafür eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen - hätte ja fast eins bekommen, hätte ich was halbwegs offizielles wie n Brief eines gleichen Fzgs mit eingetragener Nr. oder was vom TÜV gehabt.
Die wollen halt immer etwas haben worauf sie die Entscheidung abwälzen bzw. rechtfertigen können.
Hier fährt auch einiges mit 125er Nr was dem bauart technisch gar nicht würdig ist, herum. Also liebe Leute - wenn einer von Euch noch so`n Brief hat freue ich mich sehr über ne Kopie.
VG
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Gute Fahrt!
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