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Alt 16.07.2013, 13:19   #15
Sigwart
Junior Sexgott
 
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Zitat:
Zitat von hightower Beitrag anzeigen
Da die Fahrzeugdaten durch die geänderte Übersetzung verändert werden, meines Wissens nach ja.
Allerdings habe ich noch nicht gehört, dass jemand seine spezielle Übersetzung hat eintragen lassen. Ich jedenfalls nicht.
Auch der TÜV hat bei meinen Umbauten nie auf die Ritzel und Kettenblätter geguckt.
Die Anzahl der Zähne stehen ja auch nicht in Schein und Brief sondern nur in den Herstellerdaten z.B. laut WHB.

Auf eine vermutete Tachoabweichung durch andere Räder hat der TÜV aber schon geachtet.

Ne Anpassung der Übersetzung macht für mich aber nur Sinn um das Bike auf seinen Einsatz anzupasssen (z.B. Berg oder Flachland) aber nicht um Benzin bei Konstantgeschwindigkeit zu sparen da würde ich dann schon eher das Bike verkaufen.
Prinzipiell muss man eine geänderte Übersetzung eintragen lassen, da sich ausser der Geschwindigkeit auch das Geräuschverhalten ändert (nur das Fahrgeräusch).
Beim Schredder wurde die Übersetzung von 17/45 eingetragen.
Was für ein Schwachsinn, da das Moped nur in den Bergen bewegt wird und ich den Kern mittlerweile auf 16/48 umgerüstet habe.
Jetzt kann ich für 25€ diesen Humbug wieder austragen lassen.

Bei ner Kontrolle wird das wohl nicht kontrolliert, aber wenn die gegnerische Versicherung das prüfen lässt (im Fall eines Falles) dann stehste mit dem Arsch an der Wand. Und wenn Du 5x nicht dran Schuld bist.
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