Da die Fahrzeugdaten durch die geänderte Übersetzung verändert werden, meines Wissens nach ja.
Allerdings habe ich noch nicht gehört, dass jemand seine spezielle Übersetzung hat eintragen lassen. Ich jedenfalls nicht.
Auch der TÜV hat bei meinen Umbauten nie auf die Ritzel und Kettenblätter geguckt.
Die Anzahl der Zähne stehen ja auch nicht in Schein und Brief

sondern nur in den Herstellerdaten z.B. laut WHB.
Auf eine vermutete Tachoabweichung durch andere Räder hat der TÜV aber schon geachtet.
Ne Anpassung der Übersetzung macht für mich aber nur Sinn um das Bike auf seinen Einsatz anzupasssen (z.B. Berg oder Flachland) aber nicht um Benzin bei Konstantgeschwindigkeit zu sparen

da würde ich dann schon eher das Bike verkaufen.