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Alt 06.06.2013, 15:51   #4
Gerd
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Zitat von Nordmann Beitrag anzeigen
Moin zusammen,

Tüv hat mir Plakette wegen dem Schalter verweigert. Kupplungsschalter okay und auch der Seitenständerschalter ist okay ( habe das durchgemessen ) Trotzdem läuft der Bock auch mit ausgeklapptem Seitenständer, eingelegtem Gang wenn ich die Kupplung kommen lasse. heisst ich kann mit ausgeklapptem Seitenständer fahren. Wenn ich den Kupplungsschalter abziehe kann ich den Bock garnicht anlassen. Was kann denn da noch im argen liegen?? Bj 90

Ach ja, im Schaltplan hat der Seitenständerschalter 3 Kabel, aber an meinem sind nur 2 Kabel dran ( das mittlere ist nicht da ). Gibt es da unterschiedliche Ausführungen??

Ich fahre schon fast 15 Jahre mit meiner Blauen zum TÜV mit funktionslosem Seitenständerschalter (totgelegt); ein Hauptständer ist auch dran.

Der Prüfer hat nie die Plakette verweigert, aber stets den Seitenständerschalter moniert und mich angemacht, weil das Ding noch immer ohne Funktion war.
Nachdem wir uns dann nach Jahren etwas näher kannten, hat er mir gesagt, daß er die Plakette deswegen nicht verweigern kann, aber er mich immer "anmachen" und es im Prüfbericht vermerken wird.
Und wer meinen Bock fährt, bekommt vorher auch eine Kurzeinweisung über Probs.

Gerd
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