Zitat:
Zitat von c-de-ville
Auch wenn es kaum einen interessiert, aber hier mal eine offizielle Definition von ganz oben. Das Gute ist, das die Reifen nicht als Winterreifen gekennzeichnet sein müssen, sondern das ein grobstolliges Profil ausreicht. Hauptsache das wissen auch diejenigen, die die Einhaltung der Gesetze überprüfen.
Gruß c-de-ville
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Sorry, das ist nicht ganz oben, EU-Recht (wozu Gesetze, Verordnungen und Richtlinien gehören) geht vor nationalem Recht bei Mitgliedstaaten der EU.
In dem Gesetz beruft sich Deutschland auf eine Stelle in der EU-Richtlinie, der Weichspüler ist das sie nicht auf die M+S Kennzeichnung bestehen.
Der immer noch aktuelle Auszug der Richtlinie, worauf ich durch einen Hamburger und einem Schleswig-Holsteiner Polizeibeamten gebracht wurd:
Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 auf Seite 74 gefunden:
die einzige Erwähnung zu Motorradreifen in dieser Richtlinie!!!
3.7 Sonderfälle
3.7.4. Im Falle eines Fahrzeugs, das aufgrund besonderer Verwendungsbedingungen
mit anderen Reifen als Reifen für Personenkraftwagen oder Nutzfahrzeugreifen ausgerüstet ist
(z. B. Landmaschinenreifen, Industriefahrzeugreifen, Motorradreifen), findet Anhang II keine Anwendung, sofern sich die zuständige Behörde davon überzeugt hat, daß die
montierten Reifen für die Betriebsbedingungen des Fahrzeugs geeignet sind.
Das wird von informierten Polizeibeamten in S-H und HH angewandt, sie können einem aber bei "Gefahr im Verzug" die Weiterfahrt untersagen. Ich habe den Auszug immer am Mann.