Kommt aber trotzdem auch wieder auf den Prüfer an. Hatte hier schon eine 91er GSX-R, da hatte der Prüfer damals auch problemlos Ochsenaugen eingetragen, allerdings an einer breiten Dragbar. Und das war kein Luschen-Prüfer, der hat seinen Job sehr sehr ernst genommen.
Mit Ochsenaugen sind übrigens nur die alten Orginalen von Hella gemeint, keine Nachbauten und keine Kellermänner oder ähnliche. Nur die durfte man ohne hintere Blinker fahren, weil sie genau dafür getypt waren oder sind. Die müssen aber auch eingetragen werden.
Alle heutigen Lenker-Blinker haben eine EG-Zulassung, aber nur als Austausch für die vorderen Blinker, auch, wenn sie nach hinten strahlen. Das ergibt sich aus der Glasprägung. Diese dürfen rein offiziell gar nicht ohne hintere Blinker betrieben werden, brauchen aber auch nicht eingetragen zu werden.
Abgesehen davon sind orginale Ochsenaugen großer Mist mit den 18W Sofitten darin. Die sieht man bei Sonne selbst schon nicht. Und mit Ochsenaugen, 2 Personen und Gepäck ist schon fast tödlich. Ich hab's jahrelang gefahren, weil's nix anderes gab, aber ich nicht mehr!!
Gruß, Alex
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