Zitat:
Zitat von green spirit
da fehlt ein wichtiger Punkt, der Reifen muss in diesem Zeitraum eine Sachgerechte Lagerung nach DIN 7716 erfahren haben. Danach muss er Trocken, Dunkel und möglichst unter 25° Celsius aufbewahrt worden sein.
Amtsgericht Krefeld 82 c 460/002 vom 01.12.2003
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Und muß man darüber einen Nachweis beim Fahren mitführen? Oder zum TÜV mitbringen?
Es ging ja um Legalität