So, nachdem ich mittlerweile zur Biblithek für Gutachten und ABEs für LSL Adapterbrücken, Spiegler-Stahlflexbremsleitungen und Lukas Lenker geworden bin, hab ich mir eine Spezialmethode für den TüV einfallen lassen:
Hingefahren und einfach das Gutachten von der Adapterbrücke vorgezeigt und gesagt: Da steht doch geht nur mit einer Stahlfles mit FMVSS 106. Da müssen die das wohl vor 15 Jahren falsch eingetragen haben

Prüfer guckt, grübelt, sagt gib mal das Gutachten her.
Das Ding hat wegen der einzelnen Typgeschichten 120 Seiten.
Er blättert und sagt, dass er da ja 2 Stunden brauche
Hab mich dann erbarmt und Ihm die Stellen angestrichen wo steht, dass FMVSS 106 Pflicht ist und im Spiegler Gutachten, dass es ne FMVSS 106 ist.
Dann hat er sich nur noch die Nummer auf der Leitung angeschaut und meinte "dann geht das wohl in Ordnung, kann aber sein, dass Sie in 2 Jahre wieder Probleme bekommen". Naja, das Risiko geh ich ein
Also: Zwar immernoch nicht eingetragen, aber HU ist durch! Und vielleicht hau ich ja in den nächsten 2 Jahren komplett Stahlflex frauf. So ne halbe gute Bremsleitung ist auch net das wahre...
Tausend dank euch allen nochmal für die rat- und tatkräftige Unterstützung.