Also :
Faktisch relevant ist das Datum der EZ - und genau das muß bis max. 31.12.1988 sein damit die offenen LuFi´s legal werden. Der einfache Grund hierfür die die zum 01.01.1989 eingeführte Abstrahlmessung des Geräuschpegels - bis zum 31.12.1988 wurde in Meßverfahren vorgeschrieben, in dem ein Micro in die Tüte geschoben worden ist um den Gräuschpegel zu messen - jede halbwegs zivile Tüte schirmt somit das wesentlich lautere Ansauggeräusch der offenen Ansaugung sauber ab, auch der Grund weshalb man bis EZ 12/88 auch ganz problemlos Flachschieber eingetragen bekommt :-) Ab dem 01.01.1989 ist die Abstrahlmessung eingeführt worden, wo 5m hinter dem Fahrzeug im 30° Winkel Richtmicro´s aufgestellt worden sind um den Emmissionswert zu ermitteln - seit dem wissen wir das offene Ansaugungen deutlich lauter sind als jede Racing-Anlage :-(
Da offene LuFi´s bedingt durch erforderliche Umbedüsung eine Leistungssteigerung darstellen erlischt die ABE des Fahrzeuges bis zum Eintrag durch einen aaS.
Soviel zur Rechts- und Sachlage,
LG Tommy
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