Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.04.2010, 19:50   #6
dreambike
Arbeiter
Kawasaki Industries
 
Benutzerbild von dreambike
 
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Lünen
Alter: 56
Beiträge: 63
Renommee-Modifikator: 20
dreambike befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Also :
Faktisch relevant ist das Datum der EZ - und genau das muß bis max. 31.12.1988 sein damit die offenen LuFi´s legal werden. Der einfache Grund hierfür die die zum 01.01.1989 eingeführte Abstrahlmessung des Geräuschpegels - bis zum 31.12.1988 wurde in Meßverfahren vorgeschrieben, in dem ein Micro in die Tüte geschoben worden ist um den Gräuschpegel zu messen - jede halbwegs zivile Tüte schirmt somit das wesentlich lautere Ansauggeräusch der offenen Ansaugung sauber ab, auch der Grund weshalb man bis EZ 12/88 auch ganz problemlos Flachschieber eingetragen bekommt :-) Ab dem 01.01.1989 ist die Abstrahlmessung eingeführt worden, wo 5m hinter dem Fahrzeug im 30° Winkel Richtmicro´s aufgestellt worden sind um den Emmissionswert zu ermitteln - seit dem wissen wir das offene Ansaugungen deutlich lauter sind als jede Racing-Anlage :-(

Da offene LuFi´s bedingt durch erforderliche Umbedüsung eine Leistungssteigerung darstellen erlischt die ABE des Fahrzeuges bis zum Eintrag durch einen aaS.

Soviel zur Rechts- und Sachlage,

LG Tommy
dreambike ist offline   Mit Zitat antworten