:-)
ja ich wußte nicht daß man die austragen muß. Habe im August eh Tüß und dann werde ich den netten fähigen mann mal fragen ob es geht. :-)
Ist ja auch immer das gleiche. Der eine Tüv sagt dir, daß die kellermann nicht erlaubt sind, da er die ABE nicht lesen kann weil sie in englisch war und dem anderen interessiert es nicht. Die einer sitzbank die ich dort drauf habe ist soweit ich weiß mit ABE und habe auch eine eintragung als einer. Fahre ich aber zum Tüv ist die Doppelsitzbank drauf.
Also meine erfahrungen sind beim TÜV, daß man bei dem einen gar nicht erst weiterkommt, ob es jetzt mangelnde kenntnis ist sei dahingestellt, und der andere macht überhaubt keine anstalten. Da soll mal einer Durchblicken. Ist auf jedenfall jedesmal ein abenteuer.
Und noch ne kleine nette Geschichte ist die folgende:
Fahre mit meiner alten Honda zu TÜV a. Der sagt dir die Gabel wäre Krumm, das würde man mit bloßem auge sehen. Gabel ausgebaut auf ner Richtplatte vermessen, alles 1A. Fahre nochmal mit der selben Gabel hin. Tüv prüfer sagt, ja schon besser. Fahre mit meiner Dicken 2 Jahre später zu TÜV prüfer A. Was sagt er, die Gabel ist Krumm. Ohne sie nur anzufassen, Fahre ich nach prüfer B. Keine mängel.
Ich weiß hat jetzt nichts mehr mit dem Thema zu tun und ich hoffe es ist mir verziehen.
Wünsche euch allen einen schönen Abend!