Der Satz steht bei meiner ZL 1000, offizielles deutsches Model, auch drin und ich habe EZ 2/90.
Hab das Thema damals auch durchgekaut und ich muß doch die AU machen da das Datum der EZ gilt. Der Eintrag bezieht sich nämlich auf die verschärften Abgas- und Lärmvorschriften nach dem 1.1.89, damit die Restbestände bei den Händlern ohne Tageszulassung noch verkauft werden konnten.
Und die ZL war ja ein Ladenhüter, erst nachher wurden sie auf dem Gebrauchtmarkt zum Objekt der Begierde. Sieht man ja heute noch wenn da manch verranzte 25 jahre alte ZL zum halben Neupreis vertickt wird.
Bei meinem Stammprüfer der Dekra geht das meist so ab: AU ist ok, hab ich beim Herfahren gerochen, übernehmen wir die Daten vom ersten mal. Zahlen muß ich trotzdem.

Dirk