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Alt 23.04.2009, 21:35   #10
Pilot
Junior Sexgott
 
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Hi
hab hier mal was bezüglich Deines Eintrages gefunden:

Sehr geehrter Herr ....,

der Satz allein wäre ja nicht sehr aussagefähig


Die Aussage im Fahrzeugbrief ist jedoch eindeutig :

das Fahrzeug gilt bezüglich des Abgasverhaltens als vor dem 01.01.1989* erstmals in den Verkehr gebracht.
Bei der Festlegung der Randbedingungen für die AU-Krad konnte man nur die Motorräder einbeziehen, für die ein Abgasnachweis geführt wurde.

* Von diesem Tag an musste für Motorräder, die erstmals in den Verkehr gebracht wurden, die Einhaltung der Abgasbestimmungen der ECE-Regelung Nr. 40 nachgewiesen werden. Mit Erstzulassung ab 01.10.2000 mussten die Bestimmungen der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 5 nachgewiesen werden....

Ich hoffe, das war jetzt verständlich.

Sie dürfen mich gerne zitieren.
Mit freundlichen Grüßen

Bert Korporal
TÜV NORD Mobilität
http://www.tuev-nord.de

Ist ein Zitat aus einem anderen Forum, im Zweifelsfalle würde ich einfach mal beim TÜV anrufen.
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Beste Grüße Michael

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