Zitat:
Zitat von ZL-Dirk
Eigentlich nicht! Bei den neuen Suzis etc. steht auch nur noch dieser Satz drin. Gemeint sind da die vorgegebenen Reifen vom Motorradhersteller. Dazu kommen noch die weiteren Freigaben vom Reifenhersteller für das jeweilige Motorradmodell. Es werden die Reifen halt nicht mehr einzeln aufgeführt. Die vorgaben erhält der Polizist aus dem Computer bei ner Kontrolle.
In meinem Fall z. B. bin ich weiterhin an den F 17 oder ME 33 vorne gebunden, auch wenn der nicht mehr hergestellt wird.
 Dirk
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So auch hier hab ich ma bischen gestöbert und da ergibt sich ein ganz seltsames Bild.
Weglassen der Fabrikatsbindung ist nichtgleich austragen/befreien von Derselben.
Deswegen bleibt für Serienmoppeds auch alles beim alten, Freigabe oder netter Tüvler
Bei Felgenumbauten wird vom Prüfer ein Gutachten zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubniss erstellt, welches zwangsläufig die ursprüngliche Bindung aufhebt.
Im Moment siehts bei uns aber so aus selbst wenn auf 17er umbaust und keine Reifen eingetragen sind, dürfte man nur Pellen fahren die eingetragen sind oder für die es eine Freigabe gibt.
Freu mich grad das meine Z6 drinnstehen, trotz Bindungsfreigabe
Fazit: Für BRD sind momentan nur neue Suzukis geeignet, die haben keine Reifenbindung seitens des Herstellers mehr.
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Gruss Christian
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