Zitat:
Zitat von Theuron
Punkt 1 ist klar, beide müßen vom selben Hersteller sein ohne wenn und aber.
Punkt2 bezieht sich auf das was im gültigen Schein eingetragen ist, denn der Schein ist Deine Betriebserlaubniss.
Ungültige Papiere heißen nicht umsonst so 
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Gut,dann heißt das ja das ich in Zukunft an keinen Hersteller gebunden bin..supi!