Zitat:
Zitat von ZL-Dirk
Dieser Dreckssatz ist bei meiner ZL auch dazugeschrieben worden, obwohl ich meine Reifenbindung ausgetragen bekommen habe.
Dieser Satz ist im Computer vom KBA vorgegeben! Wird also immer eingetragen, außer der TÜV Ing. hätte im Gutachten das Entfallen der Reifenbindung unter Punkt 3, Bemerkungen, ausdrücklich notiert! So jedenfalls der Chef der Zulasungsstelle Stuttgart.
Somit wiederspricht sich die Eintragung des TÜV-Ings! Vorn und hinten je 2 Reifengrößen eingetragen und die in der Betriebserlaubnis ausgewiesenen Reifen werden nicht mehr produziert. Mal sehen wann der erste Erbsenzähler  ne Mängelkarte ausfüllt und dadurch der erste Musterprozess ins Rollen kommt.
Wiederspricht sich aber mit der Eintragung "Reifenpaarung nur von einem Hersteller"!
Früher, bis Ende der 70 / Anfang der 80er wurden oft nur die Größen eingetragen. Mein Kumpel fährt auf seiner Z 1000 was er will. Vorne die eine Marke, hinten die andere Marke. Ist halt BJ. 74.
Irgendwann kam dann der Satz "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" dazu und Mitte der 80ern kam dann die Herstellerbindung auf. Vermutlich auch im Rahmen der Produkthaftung (Honda-Ständer-Urteil).
 Dirk
|
Da widerspricht sich garnix. Obiger Satz bezieht sich auf die neuausgestellte Betriebserlaubniss (Fahrzeugschein)
Alles was auf irgendeinem alten Zettel(Brief/Schein usw.) steht ist UNGÜLTIG .
__________________
Gruss Christian
-= Agent Sunbrand - Yellow Skull Schwadron Middle-Baden =-

GPZ - Kult, unübertroffen cool, kernig,
heavy, krass, stark - eben das böse Tier!
R by RalfZ, Layout by Patrick
O.C.D geprüfter Rastenschmelzer
|