Zitat:
Zitat von GermanBacon
darf ich noch dazufügen das in meinem Fahrzeugschein steht:
Fz. nur m.Reifen eines Herst.
*Reifenfabrikatsbindung Gem.Betriebserlaubnis beachten*
in meinem alten ungültigen Brief steht das ich nur Brückenstein u. Dummlob fahren darf,
dieses ist aber nicht im neuen Fahrz.Schein oder im neuen Brief vermerkt!
Heißt das nun das ich an kein Fabrikat gebunden bin oder wie?
Jedenfalls bin mit dem alten Fahrzeugschein,wo die Reifenbindung drin steht,mit Mäzeler(^^) Reifen zum TÜFF gefahren und es war ok für den Prüfer.
Gruß Jens
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Punkt 1 ist klar, beide müßen vom selben Hersteller sein ohne wenn und aber.
Punkt2 bezieht sich auf das was im gültigen Schein eingetragen ist, denn der Schein ist Deine Betriebserlaubniss.
Ungültige Papiere heißen nicht umsonst so
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Gruss Christian
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