Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klein oder Großes Kennzeichen ?!?!???
mopedgesicht
09.05.2009, 20:27
Schönen Guten Abend an die Technik-Freak`s !!
Habe da folgendes Problem im Kopf !!
Da ich nun fast meine ELLY 900 wieder zusammen habe, stehe ich nur noch wenige Schritte vor Tüv und Zulassung !!
Hätte gerne ein kleines Kennzeichen !!
Hat jemand ein Paar Tipps für mich, wie man die Herrschaften am Amt damit rumkriegt ???
Dachte daran den Alten Kennzeichenhalter dann einfach mitzunehmen und im Brief auf die "00000"-Schlüsselnummer hinzuweisen !!
Desweiteren steht ja auch im Brief ganz hinten, daß das bike ja importiert wurde !!
Wie groß ist das Kleinste K.-Zeichen ?? Kann man ein Schild von einer 80er nehmen ??
Wer hat schon so einen Kampf mitgemacht ????
Mfg
Christian
Der Alex und Thomas hatten da nen guten Tipp . Weise einfach darauf hin , das der Soziushaltebügel bei einem größeren Nummernschild unbrauchbar wird . :s081:
80ger Kennzeichen definitiv nein
Und wenn Du Dir die Kennzeichenvorschriften vornimmst wirst Du rausfinden wie klein das geht, hängt davon ab aus welcehem Kreis du kommst.
Bauartbedingte Beschränkungen werden oft nicht akzeptiert auch wenns im Brief steht
Rüdiger
mopedgesicht
09.05.2009, 20:39
Sauber !!
Sind dann schon 4 Argumente dafür !! Das klingt auch sehr schön "geschwollen" !!
Mir grault es schon vor dieser Diskussion !!
DANKE
Thomas60
09.05.2009, 20:55
Jo, war bei mir nicht wirklich ein Problem ein 80er-Kennzeichen zu bekommen.
Wie Mucki schon sagt, der Hinweis das der Sozius-Haltegriff durch das Nummernschild blockiert wird und das ich dann Ärger mit dem TÜV bekomme, hat gereicht.
Ein anderes Nummernschild ist halt Bauartbedingt nicht drin, Punkt.
Hätte aber trotzdem keine Chance gehabt, wenn der Typ nicht voll i.O. gewesen wäre.
Gibt zwar Vorschriften über die Mindestgröße von Nummernschildern aber noch mehr Ausnahmegenemigungen.
Im Endeffekt ist es dann doch einzig und allein entscheidend ob dem Sesselpuper vor dir deine Nase gefällt oder nicht.
Ein kurzes Auto-Kennzeichen könnte ja auch helfen aber wie gesagt...
Thomas60
09.05.2009, 21:05
80ger Kennzeichen definitiv nein
Öhm...
http://www.900r.de/gpz-forum/attachment.php?attachmentid=15384&d=1236026412
Alles eine Frage der Legalität und wenn man sich die Kennzeichenvorschriften durchließt ist es eben nicht legal. Ich kann mir hier auch ein solches stempeln lassen, legaler wird es leider nicht
Rüdiger
mopedgesicht
09.05.2009, 21:25
Ihr macht mir Mut !!!
Ich seh mich schon mit einem "Back-Blech" durch den Ruhrpott düsen !!
Mal sehen was daraus wird !! Versuchen werd ich es aber auf jeden Fall !!
Thomas60
09.05.2009, 21:28
Alles eine Frage der Legalität und wenn man sich die Kennzeichenvorschriften durchließt ist es eben nicht legal. Ich kann mir hier auch ein solches stempeln lassen, legaler wird es leider nicht
Rüdiger
Ein Kennzeichen gilt doch als ein amtliches Dokument und als eine Urkunde. Ein Kennzeichen zu verändern wird ja nicht zuletzt deswegen als Urkundenfälschung verfolgt.
Meine "Urkunde" wurde amtlich beglaubigt und abgestempelt. Warum sollte das also nicht legal sein?
Öhm...
Braucht auch nicht größer , steht ja nur ein Buchstabe drauf:s152:
Thomas60
09.05.2009, 23:48
Braucht auch nicht größer , steht ja nur ein Buchstabe drauf:s152:
Man, in der zweiten Reihe steht allen Ernstes "MZ".:s156:
Das wollte ich hier jetzt nicht sooo breit treten.:s011:
Man, in der zweiten Reihe steht allen Ernstes "MZ".:s156:
Das wollte ich hier jetzt nicht sooo breit treten.:s011:
Und bei mir steht "IM" drauf. Was sollen die Forumsmitglieder aus den neuen Bundesländern nur denken.:s185:
Mr. Stanley
10.05.2009, 02:02
Bei mir ist das Kennzeichen sogar im Brief/Schein eingetragen *M.KENNZ. 200X210MM* .
Und die tatsächliche Grösze ist 187X210MM. Sieht zwar Klasse aus hat aber auch Nachteile wie:
keine Abmeldung über den Winter, sonst Stempelt es das KVA es nicht wieder ab. Weil der Ertrag nix Wert ist.
Jeder Rennleiter kann dich zum Tüv oder Glashaus schicken und dort wird dir gnadenlos ein Kuchenblech verschrieben, auch wenn Symmetrie des Fahrzeug verschandelt.
:s132:
Die Mindestgröße ist 20 x 20, die Maximalgröße seit neuestem 24 x 20 (siehe die Berichte darüber in der Motorradpresse der letzten Wochen) für Motorräder.
Für kleinere Kennzeichengrößen ist das Regierungspräsidium zuständig und nicht der TÜV!
Also hier einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Auch für die Einzeiligen am Motorrad.
Allerdings gibt es eine neue Verordnung, die von Besitzern ausländischer Importfahrzeuge verlangt, daß diese die Nummernschildaufnahme umrüsten müssen um die größeren Schilder anbringen zu können, wenn es im finanziellen Rahmen möglich ist. Also z. B. beim US-Golf eine deutsche Heckklappe einbauen, bei der ZL 900 einen Spritzschutz mit Nummernschildhalter aus dem Zubehör oder von der ZL 1000 anzubauen.
Sogenannte 80erle Schilder sind ausschließlich für Zweiräder bis 125 ccm, die auf 80 km/h gedrosselt sind und von unter 18 Jährigen gefahren werden, sowie für Oldtimer bis Baujahr 1962 (?) zu vergeben.
Da die 80 km/h Regelung demnächst in Deutschland weg fällt, sind die 80erle Kennzeichen für Motorräder bis 150 ccm vorgesehen!
Also auch ein vom TÜV eingetragenes 80erle Kennzeichen an großen Motorrädern kann bei einer :s134: Kontrolle entstempelt und eine Mängelkarte ausgestellt werden. Ist hier schon passiert! Begründung: Weder Oldtimer noch 125er mit Fahrer unter 18.
Übrigens, selbst die US-Militärangehörigen hier in Deutschland müssen eigentlich an ihren Motorrädern auch große Schilder fahren und nicht die 80erle Größe. Schert sich aber keiner drum weil die MP zuständig ist, und denen ist es egal.
:s041: Dirk
:s132:
Sogenannte 80erle Schilder sind ausschließlich für Zweiräder bis 125 ccm, die auf 80 km/h gedrosselt sind und von unter 18 Jährigen gefahren werden, sowie für Oldtimer bis Baujahr 1962 (?) zu vergeben.
...bis Mitte 1956 gilt das, ein Kollege hat deswegen ein 07er in 80er Größe, weil eben sein gespann im ersten Halbjahr 56 Ez hatte :s048::s048:
Nachdem ich nun Tage damit verbracht habe Paragraphen und Gesetzestexte zu lesen folgt wie immer, eines:
Alles reine Willkür:
Abschnitt 4 der Anlage V a bestimmt sodann in seinem 5. Absatz insbesondere Folgendes:
„Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlichen anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen."
Daraus folgt: Kann an einem Fahrzeug (etwa aufgrund technischer oder gestalterischer Gegebenheiten) an der dafür vorgesehenen Stelle kein vorschriftsmäßiges amtliches Kennzeichen angebracht werden, so ist es vorrangig die Pflicht des Halters dieses Fahrzeugs, an seinem Fahrzeug die erforderlichen (insbesondere technischen) Veränderungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, damit ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen angebracht werden kann. Nur, wenn der dafür erforderliche (Umbau-)Aufwand unverhältnismäßig ist, kann eine Ausnahme genehmigt werden, wobei die Behörde in Zweifelsfällen noch die Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens (insbesondere zur Frage des erforderlichen technischen Aufwands) verlangen kann.
Hieraus wird deutlich, dass Abschnitt 4 der Anlage V a die Ermessensentscheidung über die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften über die Ausgestaltung und Anbringung amtlicher Kfz-Kennzeichen an besondere, einschränkenden Voraussetzungen knüpft: Nur wenn der Veränderungsaufwand für den grundsätzlich dazu verpflichteten Halter im konkreten Fall unverhältnismäßig ist, darf die Behörde nach ihrem Ermessen eine Ausnahme genehmigen. Durch die Verweisung in Abschnitt 4 der Anlage V b gilt dies auch für Saisonkennzeichen. Die genannten Vorschriften erweisen sich so – in ihrem Zusammenwirken – als ein Fall des so genannten intendierten Ermessens: Die Richtung des Ermessens ist normativ in der Weise vorgezeichnet, dass ein bestimmtes Ergebnis von der Norm gewollt ist und davon nur ausnahmsweise abgesehen werden darf, mit der Folge, dass es im Falle des Fehlens der Voraussetzungen einer Ausnahme für die ablehnende Entscheidung keiner besonderen Begründung bedarf (vgl. zum Begriff des intendierten Ermessens insbesondere BVerwG, Urteil vom 05.07.1985 – 8 C 22/83 –, BVerwGE 72, 1 ff., m.w.N.). Vorliegend ist vom Normgeber grundsätzlich gewollt, dass der Halter Veränderungen am Fahrzeug vornimmt, wenn ein vorschriftsmäßiges amtliches Kennzeichen nicht „passt"; nur wenn der hierfür erforderliche Aufwand unverhältnismäßig ist, besteht Raum für eine Ausnahmegenehmigung.
Wenn schon 500€ "laut Gerichtsurteil an einer 5000€ teuren Harley verhältnismäßig" sind, was soll man darauf noch antworten? Das das Motorrad 24 Jahre alt ist, nach der alten "Gesetzgebung" nächstes Jahr ein Oldtimer wäre und das orginal bleiben soll? Oh... entschuldigung, das haben Sie aufgrund der zu erwartenden Steuerausfälle auf 30 Jahre angehoben..
Oder das dieses Motorrad unverbastelt und orginal ist und ich dafür nicht mal eben Rückrüst-Teile bekomme, weil das Teil only for die USA gebaut worden ist? Oh... noch mal entschuldigung, ich hätte mir ja auch ein schönes deutsches Motorrad kaufen können, wie so eine schwuchtelige K100. Da gibt es bestimmt in 1000 jahren noch genug Teile für, weil die eh keiner haben will.
... Alles reine Willkür....
Muß ja hier alles seine Ordnung haben!:s033:
Außerdem ist Dein Aufwand zum Umrüsten eh geringer, da er mit der nachzurüstenden Spritzlappenabdeckung einen Synergieefekt gibt! :s081:
:s219: Dirk
Heute morgen bin ich hinter einem Audi A6 Kombi hinterher gefahren: xx-ST 258, auf einem Kennzeichnen der Größe wie für 80er Mopeds und das ganze dann auf polierter Aluplatte ca DIN A4 groß in der Heckklappe an vorgesehener Stelle montiert. Bin daraufhin gleich zum Landkreis, Zulassungstelle und hab gesagt, will ich auch haben. "Geht nicht, gibt's nicht, gar nicht möglich..." Ich sag, ich träum doch nicht, der hat aber auch und deshalb will ich auch...
Diskussion, bla bla bla. Kommt dann raus, der hat eine Sondergenemigung für dieses Kennzeichnen. Gibts aber keinen Grund für da, ganz normaler Audi Pampersbomber, na gut sag ich, Ausnahmegenemigung will ich auch, was muss ich machen? Geht nicht, gibst nicht, nicht zulässig, kein Ermessensspielraum bla bla.... Na immerhin hab ich 3 Mann 'ne halbe Stunde von ihrem Büroschlaf abgehalten ;)
Gruß
Michael
Muß ja hier alles seine Ordnung haben!:s033:
Außerdem ist Dein Aufwand zum Umrüsten eh geringer, da er mit der nachzurüstenden Spritzlappenabdeckung einen Synergieefekt gibt! :s081:
:s219: Dirk
nachzurüstende Spritzlappenabdeckung????
Der soll froh sein, daß er, nachdem ich ihm gezeigt hab, wie instabil das ganze da hinten ist, nicht so einen Vorschlag gemacht hat. Von wegen Kennzeichen vielleicht noch da dran, oder so. Ich war mit dem Firmenwagen da, da liegt der 80er Maulschlüssel in Reichweite. Aber der war echt handzahm...
@Merlin
Von dem Wagen hätte ich ein Foto gemacht und das an das zuständige Ministerium geschickt. Mit falschen Ausnahmegenehmigungen machen sich nämlich die Beamten strafbar. Das wurde in dem Gerichtsurteil wegen dem Harleyfahrer ganz klar gesagt. Und glaub mir, bei solchen Sachen hab ich nen langen Atem...
No Problem fahr mal zum VW - Spinner- Treffen da stehen einige, wo ich mich frage wo se dat Kennzeichen her haben.
Bi uns ist auch die I 1 an einem Opel Kombi gewesen, mittlerweile an einem SUV, wo wirklich genug Platz wäre, leider kenne ich die Leute nicht die da hinter stecken ( Fahrzeughalter) aber so ist shalt überall, wer gut schmiert der gut fährt... und kriegt auch ein kleines Schild, die Leute die es dann aber bräuchten könnens ja knicken oder überstehen lassen..
Habsch glatt vergessen! Noch eine kleine Anekdote im Vorfeld der Anmeldung der ZL.
Ich hatte direkt nach Hannover an die " Niedersächsische Landesbehörde für Verkehr und Straßenbau" geschrieben, weil mir so ne Kuh im SVA Hildesheim blöd kam.
Die Antwort war sehr Klasse, vor allem der vorletze Satz!:s218:
Betreff: Sonderkennzeichen für US-Import Motorrad
Kommentar:
Hallo Herr XXXX!
Ich bin mir nicht sicher, ob ich bei Ihnen richtig bin, aber vielleicht können Sie mir trotzdem helfen. Ich habe eine Frage bzgl. der Kennzeichengröße für meine neu erworbene gebrauchte Kawasaki Eliminator ZL900, Bj. 85. Diese Maschine wurde ausschließlich für den amerikanischen Markt gebaut und nur in Einzelfällen importiert. Meine ist übrigens über Holland zu mir gelangt. Das Problem ist nun die Anbringung des amtlichen Kennzeichens. Als Halter dient hinten der Soziusgriff, bei dieser Maschine als sogenannte Sissybar ähnlich bei div. Chopper-Motorrädern ausgebildet und gleichzeitig auch als Griff zum Rangieren der Maschine. Montiere ich nun ein normales Kennzeichen, ragt dieses sogar ca. 2-3cm oben über den Griff hinaus. Nun gibt es ja diese verkleinerten zweizeiligen Motorradkennzeichen, die laut FZV, Anlage4, Abschnitt 1/4 auch verbaut werden dürfen, sofern ein Umbau unverhältnismäßig ist. Bei meinem Straßenverkehrsamt in Hildesheim wurde mir direkt gesagt, daß ich das umzubauen hätte, während mir andere Landkreise bekannt sind, wo es mit diesem Motorrad keine Probleme gab. Nun frage ich mich, wie ein TÜV-Beamter oder ein Beamter vom Straßenverkehrsamt dieses zu entscheiden vermag, alleine schon wegen der Kosten, die ja nur eine Werkstatt vorausberechen kann. Desweiteren möchte ich gerne versuchen, diese Maschine so orginal, wie möglich zu lassen, da der Bestand sich weltweit auf gerade einmal bei etwas über 1000 Stück halten dürfte. Wenn Sie mir Ihre Email-Adresse zukommen lassen, kann ich Ihnen gerne einige Bilder zukommen lassen. Ich hoffe, Sie können mir in der Angelegenheit vielleicht weiter helfen...
Gruß, Alexander hahm
Antwort:
Sehr geehrter Herr Hahm,
der vom Straßenverkehrsamt in Hildesheim geforderte Umbau am Motorrad (Importfahrzeug) für die Anbringung des amtlichen Verkehrszeichens ist meines Erachtens nicht zu beanstanden.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder zuzuteilen (s.Nr.1 der Anlage4 zur FZV). Die unter Nr.4 angeführte Möglichkeit für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen bezieht sich auf mehrspurige Kraftfahrzeuge.
Die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen hat eine nicht unerhebliche Bedeutung. Das öffentliche Interesse wiegt schwer (Schutz der Allgemeinheit und anderer Verkehrsteilnehmer, Ahndung von Verkehrsverstößen). Der Gesetz- und Verordnungsgeber sieht die zu der Einhaltung der Regelungen in der FZV erforderlichen Umbaumaßnahmen als zumutbar an.
darkman74
26.06.2009, 15:03
Alex, ist doch ganz einfach wenn du ein kleines Kennzeichen willst kauf dir halt ne Harley :s219::s081: Was für Arschlöcher.
Kolege hat einen US Probe dem haben sie klargemacht er solle sich eine neue Heckklappe einbauen lassen!!!!!
Der umbau würde den FZ Wet bei weitem übersteigen :s081: willkommen in der Bananenrepublik
Matze_Berlin
26.06.2009, 15:11
No Problem fahr mal zum VW - Spinner- Treffen da stehen einige, wo ich mich frage wo se dat Kennzeichen her haben.
moin,
einen tip hab ich von der schildertante selbst mal bekommen:
- du holst dir beim büro-meckerkopp den zettel mit der möglichst kurzen nummer ab.
- gehst damit zur schildertante und lässt dir nach eigenen wünschen nen entsprechendes schild prägen
- legst das dann oben vor zum bekleben
die sagte, wenn du kurz vor feierabend kommst, ordentlich hektik ist und nicht sonen wind machst geht das oft genug durch, den versuch isses also wert. ;)
so kommt wohl ne ganze reihe der vw typen zu ihren blechen und wenn der stempel erstmal drauf ist...
alles was erstmal passieren kann ist, dass du nochmal zur schildertante rennst.
oder lässt gleich 2x machen, hast dich eben vergriffen :)
der rest hängt davon ab wie die polimannzisten bei euch drauf sind..
No Problem fahr mal zum VW - Spinner- Treffen da stehen einige, wo ich mich frage wo se dat Kennzeichen her haben.
Jedesmal wenn ich bei der Zulassung bin und am Angestelltenbereich vorbeikomm koennt ich kotzen. Ranziger Golf 3. Ein Buchstabe, eine Zahl.
Und das ganze auf einem Schild von 50cm Laenge. Und sogar einmal gesehen, das ganze noch asymmetrisch angeordnet.
Da fang ich regelmaessig an noch heftiger zu hyperventilieren als beim Kawadealer an der Kasse. :s080:
Hallo,
hatte dat thema damals ja auch schon durch.
Bleibt eigendlich nur einspruch einlegen beim EU-parlament/gerichtshof oder wie dat heist.
Weil , wenn man sich umschaut dürfen die
Franzmänner , Italos und Holländer dat doch auch alle
mit dem kleinen schild.
Sollte doch alle gleich behandelt werden,den Teuro mußten
se ja auch alle übernehmen!
Gruß Lully
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