Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Habe gemessen: Der Durchlass einlasseitig innen ist klar 36mm, obwohl die Bezeichnung Keihin G634APCD wohl eher auf 34mm hin deutet. . Das mit der Eintragung ist so eine Sache. Wenn ich ein Gebrauchtfahrzeug als Laie kaufe, muss ich nicht den Motor zerlegen oder den Vergaser ausbauen um herauszubekommen, ob das Teil original ist. Sonst müsste ja jeder erstmal zur Werkstatt oder Gutachter incl. Zerlegung. Nur wenn der Leistungsunterschied sehr gross ist, muss mir das als Laie auffallen. Das ist bei 72 oder 74 KW wohl nicht der Fall, liegt innerhalb der Serienstreuung. Es gibt natürlich wie so oft keine Rechtssicherheit, aber selbst in einem Polizeiforum meinten die, dass es für Laien nicht zumutbar ist herauszubekommen ob das Fahrzeug ein paar weniger oder mehr PS hat. Selbst auf einem Leistungsprüfstand der Polzei liege das im Streubereich. Ich denke den 36er kann ich eh nicht eintragen lassen, weil keiner genau weiss welche Leistung dabei rauskommt und es von Kawa dafür wohl keine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt. Aber das ist auch das Risiko, wenn man ein gebrauchtes Motorrad kauft.
Grüße
Gerd
Nach Logik und Menschenverstand haste recht.#
nur gibts so nen Spruch "Unwissenheit schützt vor strafe nicht" wilkommen in Deutschland!
und eingetragen könnteste das Ding bekommen ....... Leistungsgutachten und vernünftiger TüVi ;-)
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen