Mick
Member
...hallloooo ersma, ich weiß ja nich, ob sie´s schon wissen...
Aaaaalso, nach Auskunft meiner geliebten Zulassungsstelle gilt ab vorübergehender Stillegung nach dem 01.03.07 (erst sollte es der 01.04. werden *lach*) eine Frist von...
7 Jahren,
in welcher die alten Papiere gültig bleiben. D.h.-die bisherige Frist von 18 Monaten, nach welcher eine Vollabnahme (§21 StVZo) erforderlich war, fällt flach.
Achtung! Angeblich muß man sich beim Abmelden die alte Nummer/das Kennzeichen reservieren lassen!!!!
Ob das kostenfrei ist, weiß ich allerdings nicht....
Aaaaalso, nach Auskunft meiner geliebten Zulassungsstelle gilt ab vorübergehender Stillegung nach dem 01.03.07 (erst sollte es der 01.04. werden *lach*) eine Frist von...
7 Jahren,
in welcher die alten Papiere gültig bleiben. D.h.-die bisherige Frist von 18 Monaten, nach welcher eine Vollabnahme (§21 StVZo) erforderlich war, fällt flach.
Achtung! Angeblich muß man sich beim Abmelden die alte Nummer/das Kennzeichen reservieren lassen!!!!
Ob das kostenfrei ist, weiß ich allerdings nicht....
echt
verdächtig.
, jetzt iss Feierabend :s016:

